Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen - DAM Medizin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01. März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen der Digital Assets Management s.r.o., Za Sokolovnou 487, 67182 Dobšice, Tschechische Republik (im Folgenden auch „der Anbieter“ oder „die Agentur“) und Kunden, welche über die Webseite https://www.dam-medizin.com, über digitale Angebotsportale (z. B. easybill), per Telefon, mündlich, per E-Mail oder offline geschlossen wurden.

(2) Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden, sowie auf die in diesem Rechtsverhältnis geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese AGB Anwendung.

(3) Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht individuell ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Wir richten uns mit unseren Angeboten, Dienstleistungen & Produkten in der Regel explizit an Unternehmer. Die Buchung aller von uns angebotenen Dienstleistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und einen Vertrag mit uns ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner/ihrer (neben-) gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise unsere Dienste dafür in Anspruch nimmt.

(5) Durch die Nutzung der Webseite https://www.dam-medizin.com/ oder der Buchung einer der darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte erkennt der Kunde die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und dem Anbieter als verbindlich an.

(6) Der Anbieter behält sich vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder erheblichen Änderungen an dem Geschäftsmodell des Anbieters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Kunde wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den neuen AGB schriftlich oder per E-Mail zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Kunden über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.

(7) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(8) Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.

(9) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.

(10) Die Vertragssprache ist deutsch.

(11) Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand – Vertragsschluss

(1) Gegenstand des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages ist die Erbringung von Agenturdienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Webdesign und digitale Patientengewinnung. Wir bieten unseren Kunden insbesondere das Set-up von Werbekampagnen, die Konzeption und Erstellung von Landingpages sowie das laufende Kampagnen-Management an. Die Dienstleistungen erfolgen, je nach Buchung, standardisiert oder individualisiert. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich unmittelbar aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. dem akzeptierten Angebot.

(2) Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich als Werkleistung (z. B. die reine Erstellung einer Landingpage) vereinbart, schulden wir primär die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Neupatienten) von uns grundsätzlich nicht geschuldet wird, es sei denn, im Angebot wurde ausdrücklich eine spezifische Leistungsgarantie vereinbart.

(3) Bei unseren Angeboten und Leistungen steht die professionelle operative Umsetzung von digitalen Marketingmaßnahmen im Vordergrund. Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis aktueller technischer Standards. Sämtliche Leistungen erfolgen in Form von strategischer Planung, technischer Einrichtung, kreativer Umsetzung und laufender Betreuung. Von uns zur Verfügung gestellte Dokumente, Entwürfe und Auswertungen dienen ausschließlich der Vertragserfüllung und der Information des Kunden.

(4) In Bezug auf die operative Ausgestaltung und inhaltliche Umsetzung der Marketingmaßnahmen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, um die Kampagnen nach unserem professionellen Ermessen bestmöglich zu optimieren.

(5) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Zugangsdaten, Texten, Bildmaterial, Freigaben) auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.

(6) Ein Vertragsschluss kann auf verschiedene Weisen zustande kommen. Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder in Textform erfolgen. Der Kunde kann ein vom Anbieter erstelltes und über ein digitales Angebotsportal (z. B. easybill), per E-Mail oder Brief versandtes Vertragsangebot elektronisch (z.B. per Klick-Bestätigung im Portal) oder händisch unterschreiben und zurücksenden.

(7) Mit der Annahme des Angebots bzw. Zahlung der ersten Rechnung auf Abschluss eines Vertrages bestätigt der Kunde den Erhalt eines Hinweises auf die Gültigkeit dieser AGB sowie der vor der Beauftragung bereitgestellten Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser AGB.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (z. B. Subunternehmer, Freelancer) mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Der Anbieter wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

(9) An Konzepten, Entwürfen, Designs, Landingpages, Werbetexten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch im Rahmen der Vertragsanbahnung – behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(10) Bei den beworbenen Dienstleistungen auf der Website www.dam-medizin.com und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Auftragnehmer zu senden. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.

(11) Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit dem Kunden in der Regel einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen und die Zielsetzung zu besprechen. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die Annahme eines konkreten Angebots zustande.

(12) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungs- oder Setup-Zeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des Vertrages abzulehnen.

(13) Der Anbieter erbringt für Unternehmer individualisierte und standardisierte Agenturdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart (wie z. B. durch eine im Angebot definierte Leistungsgarantie), schuldet der Anbieter dabei nicht die Erbringung eines konkreten wirtschaftlichen Erfolgs auf Kundenseite.

(14) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden (z. B. verspätete Lieferung von Inhalten oder verweigerte Freigaben) verursachten Mehraufwand bei dem Anbieter hat der Kunde separat zu vergüten, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

(15) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt in der Regel in Textform (z. B. durch digitale Annahme des Angebots). Sofern im Einzelfall ein Vertragsschluss rein fernmündlich erfolgt, wird dieser vom Anbieter nach erteilter Einwilligung durch den Kunden zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet oder umgehend in Textform bestätigt.

(16) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss (z.B. nach Klick-Akzeptanz im Portal) in der Regel eine Bestätigung (z.B. per E-Mail) oder direkt die erste Rechnung, welche den Vertragsschluss dokumentiert.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen je nach Buchung (z. B. Setup-Phase, laufendes Kampagnen-Management) je nach Buchung ist das im jeweiligen Hauptvertrag bzw. Angebot näher bezeichnete Entgelt zu zahlen.

(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren, sofern die erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere eine gültige USt-IdNr. des Kunden) vorliegen. Sofern nicht abweichend im individuellen Angebot vereinbart, ist das Entgelt für das Setup (Einrichtungsgebühr) in voller Höhe zu Projektstart fällig. Die monatliche Vergütung für das laufende Management ist jeweils monatlich im Voraus, beginnend mit dem Kampagnenstart, zu zahlen.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vor Erbringung der jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistung. Beträge aus gestellten Rechnungen sind vollumfänglich ohne Abzug sofort fällig.

(4) Als Zahlungsmittel stehen die Zahlung auf Rechnung per Banküberweisung sowie gegebenenfalls weitere im digitalen Angebotsprozess angebotene Dienstleister (z. B. PayPal, Kreditkarte) zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

(5) Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Die spezifischen Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot.

(7) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages fällig, es sei denn, das individuelle Angebot sieht einen abweichenden Zahlungsplan oder Ratenzahlung vor.

(8) Sofern mit dem Anbieter als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(9) Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus.

(10) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten (z. B. Bankgebühren) zu übernehmen.

(11) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(12) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Werbeausgaben (Ad-Spend) auf Drittplattformen (z. B. Meta, Google, YouTube, Instagram) nicht im Honorar der Agentur enthalten. Diese Kosten sind vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform zu entrichten und das Budget wird vom Kunden selbst festgelegt.

(13) Für zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und für die im Vorfeld keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, gilt ein Standard-Stundenlohn in Höhe von 80,00 Euro netto als vereinbart, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 4 Leistungsfristen

(1) Verbindliche Terminabsprachen bezüglich der Erbringung unserer Dienstleistungen (z. B. Fertigstellung des Kampagnen-Setups oder der Landingpage) sind in Textform festzuhalten bzw. von dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.

(2) Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit (z. B. während der sechsmonatigen Mindestlaufzeit) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

(4) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch für die vertraglich vereinbarten Leistungen unberührt. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Leistungsumfang, Leistungszeitraum

(1) Der Kunde erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum des Vertrages ergeben sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen (z. B. Werbeaccounts, Hosting, Zugriffsrechte), die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet wird, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende Leistungsgarantie gewährt wurde.

(4) Der Leistungszeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden ggf. Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen sich der Kunde in einem digitalen Teilnehmerbereich oder Projektmanagementsystem anmelden kann.

(6) Der Zugang zu projektbezogenen Besprechungen oder zum Support findet innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers (Montag–Freitag) statt. Diese Termine dienen der Abstimmung, der Beantwortung individueller Fragen und der Lösung konkreter unternehmerischer Problemstellungen im Rahmen des Projekts.

(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Auftragnehmer berechtigt, etwaige vereinbarte Termine oder Supportleistungen nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.

(8) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Beratungs- oder Projektphasen unabhängig voneinander sein können und separat beauftragt werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen Leistungen besteht nur insoweit, als dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

(9) Im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellte Unterlagen, Strategievorlagen und Arbeitshilfen dienen ausschließlich der Unterstützung der individuellen Agenturdienstleistungen. Es handelt sich hierbei nicht um eigenständige Unterrichtsinhalte oder Lernmaterialien.

(10) Der Auftragnehmer teilt dem Kunden mit, über welche Anbieter digitale Kommunikationswege (z. B. Video-Calls) stattfinden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Plattform. Bei einem Wechsel der Plattform wird der Auftragnehmer die Interessen des Kunden berücksichtigen und ihn vorab informieren.

(11) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl von Standard-Leistungskomponenten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(12) Die Leistungen werden von den Mitarbeitern oder qualifizierten Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers durchgeführt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Mitarbeiter, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde.

(13) Sofern dem Kunden Foren oder Gruppen zum Austausch mit anderen Kunden zur Verfügung stehen, dienen diese dem reinen Erfahrungsaustausch. Der Auftragnehmer kontrolliert diese lediglich auf respektvolle Kommunikation und offensichtliche Rechtsverstöße; eine Beantwortung von Fragen durch den Auftragnehmer ist in solchen Foren nicht geschuldet.

(14) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.

(15) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stehen dem Kunden im Rahmen der laufenden Betreuung maximal zwei (2) einstündige Online-Besprechungen pro Kalendermonat zur Verfügung. Bei weiterem Abstimmungsbedarf kann die Frequenz nach Absprache mit der Agentur erhöht werden, wobei hierfür gegebenenfalls eine gesonderte Vergütung anfällt.

§ 6 Leistungsänderungsverfahren

(1) Die Änderung der vereinbarten zu erbringenden Leistungen bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen der Leistungsfristen in Form eines verbindlichen Angebots mit.

(2) Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Anbieter hat sämtliche Leistungsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien die Vertragsdurchführung unverändert fortsetzen.

(3) Der Anbieter wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringer oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Onboarding-Daten a projektrelevante Unterlagen (z. B. Texte, Logos, Schriftarten, Farbpaletten, Style-Guides) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen oder den Zugang zu diesen Informationen und Dokumenten (z. B. Hosting-Provider, Werbekonten, erforderliche Accounts / Tools) zu ermöglichen. Für Verzögerungen, welche aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten des Kunden erfolgen, haftet alleine der Kunde.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Auftrages nur solche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung und Verwertung durch den Anbieter im Rahmen des Auftrages keine Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Da der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, sämtliche Leistungen des Anbieters (z. B. Entwürfe der Landingpage, Kampagnenbotschaften, E-Mail-Texte) innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden zu prüfen und etwaige Mängel anzuzeigen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten die Leistungen als vom Kunden abgenommen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer zu setzenden, angemessenen Frist zur Erfüllung der Pflichten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.

(5) Die Vergütungsverpflichtung wird von einer solchen Kündigung oder einem entsprechenden Rücktritt nicht berührt, insofern bereits Leistungen durch den Anbieter erbracht wurden.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während der Projektlaufzeit weitere Mitwirkungspflichten notwendig sein können (z. B. Feedback zur Lead-Qualität zur Kampagnenoptimierung nebo Teilnahme am Kick-Off-Meeting). Der Auftragnehmer wird den Kunden rechtzeitig auf diese hinweisen.

(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und die Einsicht in Ergebnisse/Reports ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte Systemvoraussetzungen (z. B. Internetzugang) notwendig sind. Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.

(8) Sofern projektbezogene Besprechungen oder Live-Calls durchgeführt werden, an denen ggf. Dritte oder andere Projektbeteiligte teilnehmen, hat der Kunde eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.

(9) Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten oder Firmendaten während der Vertragslaufzeit (z. B. Anschrift, E-Mail-Adressen, USt-IdNr.) unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages oder die Rechnungsstellung notwendig ist.

§ 8 Vertragslaufzeit – Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot bzw. Hauptvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit fest geschlossen. Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beträgt diese Mindestlaufzeit sechs (6) Monate.

(2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt wurde.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(5) Zur Wahrung der Kündigungsfrist zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats muss die Kündigungserklärung spätestens am 25. Tag des laufenden Kalendermonats in Textform (per E-Mail ausreichend) bei der anderen Vertragspartei eingegangen sein.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nachhaltig verletzt.

(7) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(8) Im Falle einer wirksamen Kündigung werden alle bis zum tatsächlichen Vertragsende noch offenen Beträge und Honorare sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt insbesondere für monatliche Pauschalen innerhalb der vereinbarten Laufzeit.

§ 9 Mängelgewährleistung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt.

(2) Da der Anbieter überwiegend Dienstleistungen erbringt, ist ein Erfolg im Sinne einer Werkleistung grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart (z. B. bei der reinen Erstellung einer technischen Landingpage).

(3) Soweit eine Werkleistung vorliegt, hat der Kunde etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung, schriftlich oder in Textform gegenüber dem Anbieter zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als abgenommen und mangelfrei.

(4) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung.

§ 10 Haftung und Freistellung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Soweit Mängel einer Leistung des Anbieters behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht des Anbieters für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde dem Anbieter die beanstandeten Mängel in Textform mitgeteilt hat und der Anbieter die Mängel innerhalb von zehn (10) Werktagen nicht behoben hat.

(4) Rechtliche Zulässigkeit & Werbeinhalte: Der Anbieter haftet nicht für die wettbewerbs-, heilmittelwerbe- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Werbemittel (insbesondere nach dem UWG und dem Heilmittelwerbegesetz – HWG). Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände) sowie von Bußgeldern und Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei, die aufgrund der vom Kunden freigegebenen Inhalte geltend gemacht werden.

(5) Datenschutz & Falschinformationen: Der Anbieter haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige rechtliche Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Kunden gegen diesen verhängt werden. Ebenso ist eine Haftung des Anbieters für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten (DSGVO) gegen den Kunden verhängt werden, ausgeschlossen.

(6) Rechte Dritter: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z. B. für abgebildete Werke der bildenden Kunst oder Veröffentlichungsgenehmigungen bei Museen etc.) obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

(7) Fristen & Projektumfang: Sollten Deadlines von Seiten des Anbieters nicht eingehalten werden können oder kommt es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmenbedingten Änderungen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des vereinbarten Honorars. Zusätzliche Aufgaben oder Erweiterungen des Projektumfangs werden hingegen separat vergütet.

(8) Externe Plattformen: Der Anbieter haftet nicht für die Sperrung von Werbekonten, Ablehnung von Werbeanzeigen oder Änderungen der Richtlinien durch Drittanbieter (z. B. Meta, Google). Solche Ereignisse liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 11 Leistungsgarantie

(1) Der Anbieter garantiert grundsätzlich keine bestimmte Leistungsstufe, ein konkretes Anzeigenranking oder spezifische wirtschaftliche Ergebnisse. Fallbeispiele oder Referenzwerte, die der Anbieter zu Demonstrationszwecken präsentiert, dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung von Ergebnissen für das individuelle Projekt des Kunden dar.

(2) Ungeachtet der allgemeinen Regelung zur Ergebnisverantwortung gewährt der Anbieter eine Leistungsgarantie (z. B. in Form eines kostenlosen Betreuungsmonats) nur dann, wenn diese ausdrücklich mit konkreten Zielwerten im individuellen Angebot vereinbart wurde.

(3) Definition einer qualifizierten Anfrage: Sofern im Angebot eine garantierte Anzahl an Anfragen vereinbart wurde, gilt eine Anfrage (Lead, Patientenanfrage oder Buchung) als qualifiziert, wenn ein Interessent durch eines der vom Anbieter eingesetzten Systeme (z. B. Landingpage, digitaler Vorab-Filter, Kontaktformular) aktiv Kontakt aufnimmt und dabei ein erkennbares Interesse an den angebotenen Leistungen des Kunden zeigt. Wird zur finalen Terminvereinbarung ein externes Buchungssystem des Kunden (z. B. Doctolib, Jameda) genutzt, auf dessen Conversion-Daten der Anbieter keinen direkten technischen Zugriff hat, gilt bereits das messbare Absenden des Vorab-Filters auf der Landingpage bzw. die dokumentierte Weiterleitung des Nutzers auf dieses externe Buchungssystem als qualifizierte Anfrage im Sinne der Garantie, unabhängig davon, ob der Nutzer den Termin auf der externen Plattform final abschließt.

(4) Bedingungen für die Garantiegewährung: Der Anspruch auf eine im Angebot vereinbarte Garantieleistung setzt zwingend voraus, dass: a) die im Angebot definierte Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird; b) das im Angebot festgelegte monatliche Mindestwerbebudget (an Drittplattformen wie Meta oder Google) während des gesamten Garantiezeitraums ununterbrochen und in voller Höhe vom Kunden bereitgestellt und direkt an die Plattformen gezahlt wurde; c) der Kunde alle vertraglichen Mitwirkungspflichten vollständig und zeitnah erfüllt hat.

(5) Mitwirkungspflichten im Rahmen der Garantie: Der Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde insbesondere: a) alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten und Informationen auf erstes Anfordern bereitstellt; b) während der Projektlaufzeit eine regelmäßige Kommunikation mit dem Anbieter aufrechterhält; c) aktiv, fachlich kompetent und zeitnah (in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden) auf die übermittelten Anfragen potenzieller Patienten reagiert.

(6) Erlöschen des Garantieanspruchs: Der Anspruch auf die vereinbarte Garantieleistung entfällt ersatzlos, wenn der Kunde das Werbebudget während des Garantiezeitraums einseitig reduziert, die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, die Umsetzung von Optimierungsvorschlägen des Anbieters verweigert oder seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt.

§ 12 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten

(1) Alle im Rahmen der Vertragserfüllung erbrachten Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Strategien, Landingpages, Webdesigns, Werbetexte (Copywriting), Funnel-Strukturen, Designs, Grafiken und sonstige Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen. Dieses Nutzungsrecht ist streng auf den vertraglich vereinbarten Zweck und die Vertragslaufzeit (sofern nicht abweichend vereinbart) beschränkt.

(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte vollumfänglich bei der Agentur.

(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte (z. B. an andere Praxen, verbundene Unternehmen oder konkurrierende Agenturen), die Unterlizenzierung oder die Vervielfältigung über den vertraglichen Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters strengstens untersagt.

(5) Der Kunde erhält im Rahmen der Zusammenarbeit gegebenenfalls Zugangsdaten zu digitalen Plattformen, Reportings, Projektmanagement-Tools oder Software-Accounts der Agentur. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

(6) Bei einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus den Absätzen 4 und 5 (insbesondere bei unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten oder urheberrechtlich geschützten Materialien an Dritte) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Anbieter. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die erbrachten Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots der erstellten Webseiten oder Landingpages) sowie anonymisierte Leistungsdaten (z. B. Anzahl der generierten Buchungen/Patientenanfragen pro Monat, ohne Offenlegung des genauen Werbebudgets) für eigene Werbezwecke und Case Studies (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios oder auf Social-Media-Kanälen) unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht besteht zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen.

(8) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können nach Beendigung des regulären Vertragsverhältnisses und vollständiger Begleichung aller vertraglich vereinbarten Honorare sämtliche Eigentums- und uneingeschränkten Nutzungsrechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (wie z. B. Landingpages und Domains) vollständig auf den Kunden übertragen werden. Die vertraglichen Schutzrechte der Agentur an allgemeinen Strategien, internen Systemen und proprietärem Know-how bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beginnen Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur (z. B. für das Setup der Kampagnen oder den Bau der Landingpage) nicht, bevor der entsprechende Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen (inklusive des laufenden Kampagnen-Managements) bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten und laufende Werbekampagnen sofort zu pausieren.

(3) Befindet sich der Kunde mit mehr als einer fälligen Zahlung im Verzug oder gleicht er eine einzelne fällige Zahlung trotz angemessener Nachfristsetzung (Mahnung) nicht aus, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen endgültig einzustellen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin (z. B. bis zum Ende der Mindestlaufzeit) fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 15 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter vollumfänglich frei.

§ 16 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von dem Anbieter für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 17 Geheimhaltungspflicht

(1) Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur strengen Geheimhaltung aller geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen, welche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages über den Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Anbieter von dieser Pflicht in Textform entbunden hat oder die Informationen bereits allgemein (öffentlich) zugänglich sind.

(2) Der Kunde entbindet den Anbieter bereits jetzt ausdrücklich von dieser Geheimhaltungspflicht für solche Informationen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages notwendigerweise an Dritte (z. B. eingebundene Subunternehmer, Freelancer, Hosting-Provider oder Werbeplattformen wie Meta und Google) weitergegeben werden müssen.

§ 18 Form von Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen), bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail ausreichend), sofern in diesen AGB oder im zugrunde liegenden Hauptvertrag nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.

§ 19 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben.

(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste wie WhatsApp) ein. Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen wollen, muss er uns dafür eine E-Mail an info@digitalassets.cz zukommen lassen. In dieser Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten des Kunden zu benennen, über die wir ihn nicht mehr kontaktieren dürfen.

(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von ihm bei uns hinterlassenen personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten (z. B. im Rahmen von Terminbuchungen oder Onboarding-Formularen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Praxisdaten, wirtschaftliche Zielsetzungen für Kampagnen) ein. Der Kunde willigt ferner widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung seines Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung seiner bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten an dritte Unternehmen (z. B. Software-Anbieter, Meta, Google), auch in Nicht-EU/EWR-Staaten, ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft möglich.

§ 20 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. (2) Unsere primäre E-Mail-Adresse findet sich im Impressum. (3) Da sich unsere Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer (B2B) richten, sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu auch nicht bereit.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Anbieter und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede (z. B. in Form eines individuellen Angebots) getroffen haben. Solche Individualvereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung in Textform durch den Anbieter maßgebend. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Tschechischen Republik unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Digital Assets Management s.r.o. (Tschechische Republik). (4) Ausschließlicher internationaler und örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Zuständiges Gericht in der Tschechischen Republik), da der Kunde Kaufmann, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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