Was in diesem Report steht – und was bewusst fehlt
Viele Kostenangaben zur Patientengewinnung beruhen auf einer einzelnen Praxis. Ein Arzt liest so eine Zahl aber als Marktpreis für seine eigene Region – und wird dann entweder enttäuscht oder falsch beraten.
Deshalb nimmt dieser Report eine Fachrichtung nur auf, wenn mindestens zwei Praxen dieselben Kriterien erfüllen. Für 2026 ist das die Orthopädie. Weitere Fachrichtungen kommen dazu, sobald sie die Hürde nehmen.
Orthopädie: 2.122 qualifizierte Anfragen aus drei Praxen
| Orthopädie | Ergebnis |
|---|---|
| Praxen im Report | 3, in Deutschland |
| Messfenster | 365 Tage bis 02.09.2026 |
| Gelieferte Daten je Praxis | 100 bis 364 Tage |
| Qualifizierte Anfragen gesamt | 2.122 |
| Kosten je qualifizierter Anfrage | 16–53 € |
| Kosten je gebuchtem Termin | 42–197 € |
Beobachtete Werte aus den Werbekonten der drei Praxen, keine Garantien. Region, Wettbewerb, Leistungsspektrum und Terminverfügbarkeit verändern das Ergebnis erheblich.
Es sind zwei Zahlen, weil es zwei legitime Steuergrößen gibt. Welche für eine Praxis die richtige ist, entscheidet nicht die Agentur, sondern die Praxisorganisation.
Qualifizierte Anfrage
Ein passender Interessent hinterlässt seine Daten oder ruft an, Ihr Team vergibt den Termin selbst. Die richtige Größe für Praxen, die vor der Terminvergabe mit jedem sprechen wollen. In den drei Praxen: 16–53 €.
Gebuchter Termin
Der Termin steht mit Namen im Kalender, ohne Rückruf durch Ihr Team. Die richtige Größe überall dort, wo online gebucht wird. In den drei Praxen: 42–197 €.
Keine der beiden Größen ist die bessere. Wer selbst telefonieren will, steuert auf qualifizierte Anfragen und trägt die Terminvergabe im eigenen Haus. Wer den Kalender öffnet, steuert auf gebuchte Termine und zahlt je Termin mehr, spart dafür die Rückrufe. Beides ist sauber messbar. Nicht messbar ist nur die Klickebene – und genau auf ihr wird am häufigsten berichtet.
Die Aufnahmekriterien – die Hürde vor jeder Zahl
Diese sieben Regeln entscheiden, ob eine Zahl in den Report darf. Sie gelten vor der Auswertung, nicht danach.
- Mindestens 90 Tage gelieferte Daten je Konto. Kürzere Zeiträume beschreiben eine Anlaufphase, keinen Normalbetrieb.
- Mindestens 30 Anfragen je Konto. Darunter bewegt ein einzelner Monat die ganze Zahl.
- Mindestens zwei Praxen je Fachrichtung. Eine Praxis ist ein Einzelfall, kein Benchmark.
- Die Währung wird aus dem Konto übernommen und nie umgerechnet. Ein Wechselkurs hat in einer Kostenkennzahl nichts verloren.
- Anfragen werden dedupliziert gezählt – Formular oder unabhängiger Anruf, nicht beides; Buchungen als Teilmenge, nicht zusätzlich.
- Es ist dieselbe Zählregel wie in der Ergebnis-Garantie. Eine veröffentlichte Zahl kann dadurch nie großzügiger sein als die, an der eine Praxis uns festhält.
- Spannen statt Durchschnitte, keine Praxisnamen. Höchstens das Bundesland, nie eine Stadt und nie ein Name.
Was es dieses Jahr nicht in den Report geschafft hat
Alle übrigen Fachrichtungen. Nicht, weil die Zahlen schlecht wären, sondern weil dort bisher keine zwei Praxen alle Kriterien erfüllen. Ebenso bleiben Konten draußen, die weniger als 90 Tage Daten haben, in einer anderen Währung abrechnen oder keine Arztpraxis sind.
Warum Spannen und keine Durchschnitte
Drei Praxen, drei Regionen, drei Leistungsspektren. Ein Mittelwert daraus wäre eine Zahl, die auf keine der drei zutrifft.
Für einen Praxisinhaber ist die Spanne außerdem die nützlichere Information. Sie sagt ihm, in welchem Korridor er planen sollte und wie weit sein eigenes Ergebnis davon abweichen darf, bevor jemand nachsehen muss. Ein Durchschnitt sagt ihm nur, dass er sich ungefähr in der Mitte einer Wolke befinden sollte, deren Ränder er nicht kennt.
Auch die Untergrenze ist ein echter Wert einer echten Praxis, keine Bestleistung eines guten Monats. Umgekehrt ist die Obergrenze kein Fehler, sondern ein Konto, in dem die Anfrage teurer und der Patient wertvoller ist.
Wie sich das zu unseren älteren Zahlen verhält
Auf dieser Website stehen ältere Kostenangaben: eine Tabelle nach Fachrichtungen mit rund 34–45 € je qualifizierter Anfrage in der Orthopädie und 50–130 € je gebuchtem Ersttermin, veröffentlicht im Sommer 2026. Diese Zahlen stammen aus einem 30-Tage-Fenster, Stand Juli 2026, und sie hätten die Kriterien dieses Reports nicht erfüllt.
Wir löschen sie trotzdem nicht. Sie sind als das gekennzeichnet, was sie sind: eine Momentaufnahme über 30 Tage. Der Benchmark-Report deckt zwölf Monate ab, und über zwölf Monate wird jede Spanne breiter – aus 34–45 € werden 16–53 €. Wo beides zum selben Thema vorliegt, ist ab sofort die Zahl aus diesem Report die maßgebliche. Die ausführliche Herleitung der älteren Werte steht weiterhin unter Was kostet ein neuer Privatpatient?
Was die Zahl für Ihre Praxis bedeutet
Eine Kostenspanne allein trifft keine Entscheidung. Drei Größen gehören dazu, und zwei davon liegen in Ihrer Praxis, nicht bei uns.
- Ihre Terminkapazität. Prüfen Sie zuerst, wie viele Ersttermine Sie pro Woche tatsächlich vergeben können. Eine Praxis mit 20 freien Ersttermin-Slots im Monat hat kein Budgetproblem, sondern ein Kalenderproblem.
- Ihr Patientenwert. Ob 42 € oder 197 € je Termin teuer sind, entscheidet allein, was ein Patient über die Behandlungsdauer wert ist. In gesunden Systemen liegt das Verhältnis von Patientenwert zu Akquisitionskosten bei etwa 3:1 bis 8:1.
- Ihre Investition. Realistisch sind 2.500–4.000 € im Monat für eine Einzelpraxis mit ernsthaftem Wachstumsziel: 1.200–2.500 € Werbebudget, das an die Plattformen fließt, plus 1.000–2.000 € Honorar. Die vollständige Aufschlüsselung steht unter Praxismarketing-Kosten.
Und rechnen Sie mit einer Anlaufzeit. Erste Anfragen kommen in Woche 2 bis 4, stabile Zahlen ab Woche 8 bis 12. Etablierte Systeme in unseren Praxen liegen bei 12–16 gebuchten Erstterminen pro Woche. Wer nach vier Wochen einen Endstand bewertet, bewertet die Anlaufphase.
Ihre eigenen Zahlen können Sie ohne Kontaktdaten durchspielen: der Praxis-Potenzial-Rechner rechnet mit genau diesen realen Kostenspannen.
Rechtlicher Rahmen: Deutschland und Österreich
Zahlen wie diese werden gern weitergereicht. Wenn Sie sie in Ihrer eigenen Praxiskommunikation verwenden wollen, gelten je nach Land unterschiedliche Regeln – und sie werden häufig verwechselt.
Deutschland. Werbliche Angaben müssen belegbar und dürfen nicht irreführend sein; das ist der Kern des UWG, und die Nachweispflicht liegt beim Werbenden. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt zusätzliche Grenzen – und die sind enger gefasst, als sie üblicherweise zitiert werden. Äußerungen Dritter wie Dankschreiben, Empfehlungen und Erfahrungsberichte sind außerhalb der Fachkreise nicht generell verboten; unzulässig ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG die Werbung mit ihnen, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt. Ebenso gilt das Verbot vergleichender Vorher-Nachher-Darstellungen aus § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG nicht für jede Operation, sondern über § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des Körpers ohne medizinische Notwendigkeit. Die Berufsordnung verlangt darüber hinaus sachangemessene Information statt anpreisender Werbung.
Wo eine Grenze im Einzelfall genau verläuft, beantwortet Ihre Kammer oder Ihr Anwalt – dieser Abschnitt ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Österreich. Dort gilt das HWG nicht. Maßgeblich sind § 53 Ärztegesetz und die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer: Information muss wahr, sachlich und standesgemäß sein, unsachliche oder das Standesansehen beeinträchtigende Darstellungen sind untersagt. Wer österreichische Vorgaben mit deutschen Paragrafen begründet bekommt, sollte nachfragen.
Für diesen Report heißt das ganz praktisch: keine Praxisnamen, keine Städte, keine Patientenstimmen, keine Behandlungsergebnisse. Was hier steht, sind Kosten unserer eigenen Dienstleistung – nicht Aussagen über den Erfolg einer Behandlung.
Wie dieser Report fortgeschrieben wird
Der Stand oben ist der 02.09.2026. Aktualisiert wird jährlich als Gesamtstand – und außerdem jedes Mal, wenn eine Fachrichtung neu die Aufnahmekriterien erfüllt, also sobald dort eine zweite Praxis 90 Tage Daten und 30 Anfragen erreicht hat.
Veröffentlichte Spannen werden bei einer Aktualisierung neu berechnet und nicht rückwirkend geglättet. Wenn eine Spanne breiter wird, wird sie breiter.
Methodik in einem Absatz
Grundlage sind die Werbekonten der von uns betreuten Praxen in Deutschland und Österreich, ausgewertet über ein festes Fenster von 365 Tagen bis zum 02.09.2026. Aufgenommen wurde ein Konto mit mindestens 90 Tagen gelieferter Daten und mindestens 30 Anfragen; eine Fachrichtung erscheint nur mit mindestens zwei Praxen. Anfragen sind dedupliziert gezählt (Formular oder unabhängiger Anruf, nicht beides; Buchungen als Teilmenge, nicht zusätzlich) nach derselben Regel, an der auch die Ergebnis-Garantie gegenüber der Praxis gemessen wird. Die Währung wird aus dem Konto übernommen und nie umgerechnet. Ausgewiesen werden Spannen, keine Mittelwerte. Es wird keine Praxis namentlich genannt, höchstens das Bundesland. In der Orthopädie erfüllen drei Praxen in Deutschland diese Kriterien mit 100 bis 364 Tagen gelieferter Daten und zusammen 2.122 qualifizierten Anfragen. Alle Werte sind beobachtete Ergebnisse, keine Garantien.
Wie viele Termine sind in Ihrer Region realistisch?
Prüfen Sie Ihr Potenzial in 30 Sekunden – oder lassen Sie uns die echte Nachfrage für Ihre Fachrichtung auswerten.
Potenzial berechnen Nachfrage-Check starten
Zuletzt geprüft: 4. November 2026